Paartherapie und Eheberatung.

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Irgendwie ist es anders als am Anfang. Man ist vom anderen genervt, mault sich an oder hat sich kaum noch etwas zu sagen. Die Luft ist raus.

Doch was jetzt? Gerade wenn auch Kinder mit im Spiel sind. Sollte man sich trennen? So tun als ob? Augen zu und durch?

Das muss nicht sein. Denn es gibt immer die Chance auf Veränderung und eine dauerhafte Verbesserung.

Den meisten Paaren ist bewusst, dass an einer Beziehung dauerhaft gearbeitet werden muss, um sie erfüllt und wertvoll leben zu können.

Nur oft fühlen sich beide Partner vom anderen missverstanden und sich selbst im Recht. Eine gut gemeinte Aussprache endet oft wieder nur im Frust oder Streit.

Gut, wenn man sich hier professionell weiterhelfen lässt.

Ich möchte Ihnen Raum geben, wirklich gehört zu werden. Dass Sie wieder lernen, sich miteinander ehrlich auszusprechen, aufeinander zuzugehen, echte Lösungen zu finden und sich so nach und nach wieder Liebe und gegenseitiger Respekt wiederfinden kann.

So kann sich nach und nach wieder eine gesunde Beziehung entwickeln, in der Sie wieder füreinander da sind, Ihre Bindung wieder gestärkt ist, Sie sich wieder bewusst Zeit füreinander nehmen und sich auf Augenhöhe begegnen und Ihre Liebe so neu entflammen kann.

Falls Sie sich doch entscheiden sollten sich zu trennen, begleite ich Sie auch hier gerne. Eine Trennung muss nicht zwangsläufig im Rosenkrieg enden. Sie kann auch respektvoll und „erwachsen“ durchlebt werden um so die emotionale Beteiligung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Auch wenn Kinder mit betroffen sind, sollten frühzeitig Fragen geklärt werden wie:

  • Wann sagen wir es Ihnen?
  • Wie sagen wir es am besten?
  • Wie können wir eine Traumatisierung vermeiden?
  • Woran merken wir, wenn es mein Kind doch zu sehr belastet?
  • Wie können wir sie auf die zukünftige Wohnsituation vorbereiten etc.
  • Sollten wir den Kindern zuliebe nicht doch noch ein paar Jahre warten?

Paartherapie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen generell nicht übernommen, da es sich um keine „Krankheit“ in dem Sinne handelt. Die Kosten sind in den meisten Fällen jedoch als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Los gehts.

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